Die Grundrente kommt, sicher!

Winkelbach
Martin Winkelbach
20.02.2021
Arbeitskreis der Senioren - bei uns ist was los!

34. Informationsbörse

Wer lange gearbeitet hat und regelmäßig Rentenbeiträge gezahlt hat, soll im Alter nicht auf die Grundsicherung angewiesen sein. Wer eine geringe Altersrente bezieht, kann von der Grundrente profitieren, ein wichtiger Beitrag zur Vermeidung von Altersarmut.

04. März 2021:

Die Grundrente ist da! Doch wer bekommt wann einen Grundrentenzuschlag und wenn ja, wie viel. Auf diese einfachen Fragen konnte Herr Martin Winkelbach von der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland keine passenden Antworten geben. Dazu war die Thematik viel zu komplex und noch dazu umfassend.

Dennoch ist es ihm gelungen, die Materie den Onlineteilnehmern verständlich darzulegen.

Mit der neuen Grundrente sollen Versicherte, die mindestens 33 Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, einen Rentenzuschlag erhalten. Ein Antrag muss nicht gestellt werden. Die Grundrente wird automatisch von den Rentenversicherungsträgern geprüft. Die Höhe der Grundrente ist abhängig von den Rentenpunkten, die man im Erwerbsleben gesammelt hat und vom zugrunde zu legenden Einkommen. Es findet eine Einkommensanrechnung auf den Rentenzuschlag statt. Dabei kommen Freibetragsregelungen zur Anwendung. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen. Die Rentenversicherung führt hierzu einen Abgleich mit der Finanzverwaltung durch. 

Das Grundrentengesetz ist zum 01. Januar 2021 in Kraft getreten. Die Programme der Rentenversicherung müssen umgestellt werden, damit aus den bundesweit rund 26 Mio. Rentenzahlungen, die herausselektiert werden können, die für einen Grundrentenbezug relevant sind.

Voraussichtlich könnten Ende Juli 2021 die ersten Rentenbescheide, mit dem Zuschlag, verschickt werden. Ein gesetzlicher Anspruch auf Prüfung der Grundrente besteht nicht vor Ablauf des 31.12.2022. Alle bis dahin erworbenen Beträge werden nachgezahlt.

In der Diskussion wurde u. a.  vor Kriminellen gewarnt, die mit gefälschten Antragsbögen oder in Telefonaten persönliche Angaben und sensible Daten abfragen. Offizielle Schreiben der Rentenversicherung sind prinzipiell mit der persönlichen Rentenversicherungsnummer versehen.

 

34. Informationsbörse
Screenshot

Für eine weitergehende Information zu diesem Thema sind über nachfolgenden Link:

https://moodle.dgb-bwt.de/course/view.php?id=13#

  • die PowerPoint-Präsentation des Vortrages
  • Fragen und Antworten zur Grundrente vom DGB und
  • eine Broschüre „Vorsicht Trickbetrüger“ der DRV

verfügbar.