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Sind billige Äpfel ein Grund zur Ausbeutung?

15.09.2018
Aktuell
Der Fachgruppenvorstand „Grüner Bereich“ hatte zu einem Betriebsbesuch in die „Fahner Obst e. G.“ eingeladen. Schwerpunkt waren die Arbeits- und Vergütungsbedingungen der Saisonkräfte. Alle zur Teilnahme gebetenen Landtagsabgeordneten hatten sich entschuldigt oder überhaupt nicht reagiert.
Der Vorsitzende der FG begrüßte den Vorstandsvorsitzenden Herrn Jörg Dornberger, der die Anwesenden über die Entwicklung des Unternehmens ausführlich informierte. Einen großen Raum nahm die Beschreibung wirtschaftlicher Probleme des Obstanbaus und des Absatzes in Anspruch. Die Konkurrenz aus Osteuropa, die mit niedrigeren Löhnen produziert, kommt mit großen Mengen auf den einheimischen Markt. Er betonte, dass mit dem gesetzlichen Mindestlohn die Probleme noch größer geworden sind. Die eingesetzten Saisonkräfte aus Polen und Rumänien erhielten über 10,00 €/h, da mit Akkordlohn vergütet wird. Kritisch stellte er die unterschiedliche Behandlung der Saisonkräfte bei Sozialabgaben und Lohnsteuer in den Raum. Den Erntehelfern werden Unterkünfte im Ort für 7,50 € je Nacht bereitgestellt.

Aktuelle Regeln für Saisonarbeiter in der Landwirtschaft

1. Saisonarbeit in der Landwirtschaft ist ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis.
2. Sie müssen nicht in die Sozialversicherung einbezahlen, wenn Sie nicht länger als drei Monate im Jahr und bei weniger als fünf Tagen nicht länger als 70 Arbeitstage im Jahr beschäftigt sind.
3. Sie erhalten ab dem 1. Januar 2018 den gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro.

In einem ersten Gespräch mit ukrainischen Studenten, die als Saisonarbeiter eingesetzt sind, wurden nicht allen Angaben des Vorstandsvorsitzenden bestätigt. Mit der Projektgruppe „Faire Mobilität“ im bwt wurden weitere Gesprächstermine vereinbart.