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IG BAU kritisiert geringes Kontrollrisiko für Reinigungsfirmen in Erfurt

21.06.2018
Aktuell
Schmutzige Praktiken kaum geahndet: Reinigungsfirmen in Erfurt geraten nur selten ins
Visier des Zolls. Das bemängelt die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt. Nach
IG BAU-Angaben überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim zuständigen
Hauptzollamt Erfurt im vergangenen Jahr insgesamt 140 Reinigungsunternehmen in der
Region.
Die IG BAU Erfurt spricht von „Gelegenheitsvisiten“ der Zöllner. „Der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit fehlt es an Personal, um illegale Machenschaften in allen
Wirtschaftsbereichen konsequent zu verfolgen“, sagt IG BAU-Bezirksvorsitzender Ralf
Eckardt. Komme es dann doch zur Prüfung, gebe es in der Reinigungsbranche häufig
etwas zu beanstanden. So deckte das Hauptzollamt Erfurt hier im letzten Jahr einen
Schaden von rund 3,57 Millionen Euro wegen nicht gezahlter Steuern und
Sozialabgaben auf. Dies hat das Bundesfinanzministerium der Grünen-
Bundestagsabgeordneten Beate Müller-Gemmeke auf Anfrage mitgeteilt. Danach leiteten die Beamten 193 Ermittlungsverfahren gegen Reinigungsfirmen in der Region ein.
„Die Zahlen zeigen, dass so manche Chefs in der Gebäudereinigung weiterhin auf
schmutzige Praktiken setzen. Denn wer Löhne drückt oder Sozialabgaben prellt, der
schadet nicht nur dem Staat und den Sozialkassen, sondern verzerrt auch den
Wettbewerb“, so Eckardt. Nur wenn sich alle Unternehmen an die gleichen Standards
hielten, könne die Branche zum „Saubermann“ werden.
Dazu gehöre insbesondere die richtige Bezahlung. In der Gebäudereinigung gilt derzeit
ein Mindestverdienst von 9,55 Euro pro Stunde. Glas- und Fassadenreiniger müssen
einen Stundenlohn von 12,18 Euro bekommen. Diese Löhne sind für alle
Reinigungsfirmen in Erfurt verpflichtend. Das werde ebenfalls vom Zoll kontrolliert.
Um auf ein „solides Kontroll-Level“ zu kommen, fordert die IG BAU mehr Personal für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Bundesweit seien mindestens 10.000 Beamte notwendig. Auch höhere Bußgelder und Strafen würden die Arbeitgeber deutlich stärker
abschrecken, sagt Eckardt. Österreich gehe hier viel drastischer vor: Dort liege das
Strafmaß für Lohn-Prellerei auf Baustellen bei 1.000 bis 10.000 Euro pro unterbe-zahltem Mitarbeiter. Sind mehr als drei Mitarbeiter vom Betrug betroffen, winke ein Bußgeld in Höhe von 2.000 bis 20.000 Euro. Bei wiederholtem Verstoß seien bis zu 50.000 Euro fällig – zu zahlen vom Arbeitgeber. Und zwar für jeden Arbeitnehmer, der um seinen Lohn gebracht wurde.