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Beschäftigte in der Landwirtschaft müssen um Zusatzrente bangen
07.05.2020
Aktuell
Der Grund: Die Arbeitgeber haben den Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge zum Jahresende gekündigt.
„Wer Kühe melkt oder Äcker pflügt, hat meist nur ein geringes Einkommen. Um im Alter nicht in die Armut zu rutschen, sind die Beschäftigten dringend auf die Zusatzrente angewiesen“, sagt Ralf Eckardt. Der Bezirksvorsitzende der IG BAU Erfurt ruft die Arbeitgeber dazu auf, die Kündigung zurückzunehmen. Die betriebliche Extra-Rente sei eine „enorm wichtige Säule“ in der Altersvorsorge. „Ein Sparen an der Zusatzrente ist ein Sparen am falschen Ende. Denn ohne solche Anreize wird die Suche nach Personal für landwirtschaftliche Betriebe noch schwieriger als bisher“, betont Eckardt. Zwar hätten Gewerkschaftsmitglieder nach aktuellem Stand auch über 2020 hinaus Ansprüche auf den Renten-Tarifvertrag. Die IG BAU fordert jedoch eine verpflichtende Lösung für alle Beschäftigten in der Landwirtschaft.
Die Betriebsrenten werden vom Zusatzversorgungswerk für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (ZLF) organisiert. Die Zahlung ist ein Muss für alle landwirtschaftlichen Betriebe. Denn die Regelung wird vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt. Für einen Beschäftigten macht die Extra-Rente nach 40 Beitragsjahren aktuell 52 Euro im Monat aus.
Weitergehende Infos erhalten Beschäftigte in der Landwirtschaft bei IG BAU-Branchensekretär Simon Horstmann unter 0171 30 80 706.
„Wer Kühe melkt oder Äcker pflügt, hat meist nur ein geringes Einkommen. Um im Alter nicht in die Armut zu rutschen, sind die Beschäftigten dringend auf die Zusatzrente angewiesen“, sagt Ralf Eckardt. Der Bezirksvorsitzende der IG BAU Erfurt ruft die Arbeitgeber dazu auf, die Kündigung zurückzunehmen. Die betriebliche Extra-Rente sei eine „enorm wichtige Säule“ in der Altersvorsorge. „Ein Sparen an der Zusatzrente ist ein Sparen am falschen Ende. Denn ohne solche Anreize wird die Suche nach Personal für landwirtschaftliche Betriebe noch schwieriger als bisher“, betont Eckardt. Zwar hätten Gewerkschaftsmitglieder nach aktuellem Stand auch über 2020 hinaus Ansprüche auf den Renten-Tarifvertrag. Die IG BAU fordert jedoch eine verpflichtende Lösung für alle Beschäftigten in der Landwirtschaft.
Die Betriebsrenten werden vom Zusatzversorgungswerk für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (ZLF) organisiert. Die Zahlung ist ein Muss für alle landwirtschaftlichen Betriebe. Denn die Regelung wird vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt. Für einen Beschäftigten macht die Extra-Rente nach 40 Beitragsjahren aktuell 52 Euro im Monat aus.
Weitergehende Infos erhalten Beschäftigte in der Landwirtschaft bei IG BAU-Branchensekretär Simon Horstmann unter 0171 30 80 706.