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Ab jetzt weniger Bürokratie bei Saison-Kurzarbeitergeld
30.11.2016
Aktuell
Denn bislang mussten Firmen bei Frost und Schnee auf die Arbeitsagentur zugehen
und einen formellen Antrag stellen. Das hat sich jetzt geändert. Ab sofort müssen
Bauunternehmen der Behörde lediglich mitteilen, wer wie lange gearbeitet hat. Wenn
Aufträge wegen des Winterwetters nicht mehr erledigt werden können, reicht es jetzt,
die Arbeitsagentur nachträglich zu informieren. Damit kann jeder Betrieb frei planen
und flexibel auf jedes Wetter reagieren. Für Ralf Eckardt, Bezirksvorsitzender der
IG BAU Erfurt, ist klar: „Die neue Regelung erspart den Betrieben einiges an
Schreibarbeit. Es gibt damit keine vernünftigen Argumente gegen das Saison-Kug
mehr.“
Im letzten – vergleichsweise milden – Winter meldeten sich nach Angaben der
Arbeitsagentur in Erfurt noch 188 Beschäftigte der Baubranche arbeitslos. Die
IG BAU hofft auf einen Rückgang. Hierfür sei das Saison-Kug ein zentraler Baustein,
so Eckardt. „Das Schlechtwettergeld hilft Beschäftigten und Unternehmen. Die einen
haben eine klare Perspektive und stabile Einkünfte. Die anderen können im Frühjahr
auf ihr erfahrenes Personal zurückgreifen und müssen nicht neu einstellen.“
Saison-Kug-berechtigt sind Betriebe des Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerks
und des Garten- und Landschaftsbaus. Die Leistung wird zwischen Dezember und
März gezahlt. Im Gerüstbau hat die Schlechtwetterzeit bereits am 1. November
begonnen.
und einen formellen Antrag stellen. Das hat sich jetzt geändert. Ab sofort müssen
Bauunternehmen der Behörde lediglich mitteilen, wer wie lange gearbeitet hat. Wenn
Aufträge wegen des Winterwetters nicht mehr erledigt werden können, reicht es jetzt,
die Arbeitsagentur nachträglich zu informieren. Damit kann jeder Betrieb frei planen
und flexibel auf jedes Wetter reagieren. Für Ralf Eckardt, Bezirksvorsitzender der
IG BAU Erfurt, ist klar: „Die neue Regelung erspart den Betrieben einiges an
Schreibarbeit. Es gibt damit keine vernünftigen Argumente gegen das Saison-Kug
mehr.“
Im letzten – vergleichsweise milden – Winter meldeten sich nach Angaben der
Arbeitsagentur in Erfurt noch 188 Beschäftigte der Baubranche arbeitslos. Die
IG BAU hofft auf einen Rückgang. Hierfür sei das Saison-Kug ein zentraler Baustein,
so Eckardt. „Das Schlechtwettergeld hilft Beschäftigten und Unternehmen. Die einen
haben eine klare Perspektive und stabile Einkünfte. Die anderen können im Frühjahr
auf ihr erfahrenes Personal zurückgreifen und müssen nicht neu einstellen.“
Saison-Kug-berechtigt sind Betriebe des Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerks
und des Garten- und Landschaftsbaus. Die Leistung wird zwischen Dezember und
März gezahlt. Im Gerüstbau hat die Schlechtwetterzeit bereits am 1. November
begonnen.