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3.240 Reinigungskräften in Erfurtdroht Rückfall auf gesetzlichen Mindestlohn
14.12.2017
Aktuell
Der Grund: Das Bundesarbeitsministerium hat die neuen Tariflöhne für die Branche
noch nicht für allgemeinverbindlich erklärt. Der alte Tarifvertrag läuft jedoch Ende
Dezember aus. „Damit gilt das Januar-Lohn-Plus, das die IG BAU mit den Arbeitgebern
ausgehandelt hat, nicht automatisch in allen Betrieben. Nur Gewerkschaftsmitglieder
können darauf einen Anspruch erheben“, erklärt Bezirksvorsitzender Ralf Eckardt. Um
das Lohn-Plus im Januar zu bekommen, sollten Reinigungskräfte noch im Dezember in
die IG BAU eintreten. Ausführliche Infos und Unterstützung für Beschäftigte gibt es im
IG BAU-Büro in Erfurt (Telefon: 03 61 – 5 55 11-0).
noch nicht für allgemeinverbindlich erklärt. Der alte Tarifvertrag läuft jedoch Ende
Dezember aus. „Damit gilt das Januar-Lohn-Plus, das die IG BAU mit den Arbeitgebern
ausgehandelt hat, nicht automatisch in allen Betrieben. Nur Gewerkschaftsmitglieder
können darauf einen Anspruch erheben“, erklärt Bezirksvorsitzender Ralf Eckardt. Um
das Lohn-Plus im Januar zu bekommen, sollten Reinigungskräfte noch im Dezember in
die IG BAU eintreten. Ausführliche Infos und Unterstützung für Beschäftigte gibt es im
IG BAU-Büro in Erfurt (Telefon: 03 61 – 5 55 11-0).