Steuererklärung im Ruhestand
51. Infobörse

Sie informierte über steuerpflichtige Einkünfte: Renten (gesetzliche, Betriebs- oder private Rente), Kapitaleinkünfte (Zinsen, Dividenden), Mieteinnahmen, ggf. weitere Einkünfte aus Nebentätigkeiten.
In Deutschland besteht grundsätzlich eine Abgabepflicht, wenn Einnahmen bestimmte Grenzen überschreiten oder Freibeträge nicht ausreichen. Bei Rentnern richtet sich die Pflicht nach dem Einkommen, den Steuerklassen und dem Verlauf des Vorjahres.
Sie erklärte der ausführlich die Optimierung von Abzugsmöglichkeiten: Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Handwerker- und haushaltsnahe Dienstleistungen.
Die jährliche Steuererklärung muss in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden. Für Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine verlängert sich die Frist je nach Situation.
Ein wichtiger Tipp zum Schluss: Prüfen, ob eine Abgabepflicht besteht; ggf. freiwillige Abgabe für Erstattung nutzen. Die Elektronische Steuererklärung (ELSTER) spart Zeit; rechtzeitig die notwendige Steuererklärung zu erstellen und abzugeben.



