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Seniorenmitbestimmung

Mitbestimmung älterer Menschen in Gesellschaft

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16.04.2025
Arbeitskreis der Senioren - bei uns ist was los!

34 Kolleginnen und Kollegen waren der Einladung gefolgt. Mit Spannung wurden die Ausführungen von Dr. Jan Steinhaußen, Geschäftsführer des Landesseniorenrates Thüringen, zur Seniorenmitbestimmung erwartet.

Verständlich erläuterte er, dass sich die Seniorenmitbestimmung auf die Beteiligung älterer Menschen an Entscheidungen bezieht, die sie direkt oder indirekt betreffen. Ziel ist es, ihre Interessen, Bedürfnisse und Meinungen in verschiedenen Bereichen wie Politik, Gesellschaft, Vereinen oder Betrieben zu berücksichtigen.

In Deutschland gibt es verschiedene Gremien und Organisationen, die die Mitbestimmung älterer Menschen fördern. Zum Beispiel gibt es Seniorenvertretungen auf kommunaler, regionaler und Bundesebene. Diese Vertretungen setzen sich für die Belange älterer Menschen ein, wie z.B. barrierefreier Zugang, altersgerechte Wohnformen oder sozialen Angeboten.

Ein wichtiger Aspekt ist die Selbstbestimmung: Ältere Menschen sollen aktiv an Entscheidungen teilnehmen können, die ihr Leben betreffen. Das stärkt nicht nur ihre Rechte, sondern auch ihr Selbstwertgefühl und ihre gesellschaftliche Teilhabe.

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Insgesamt trägt die Seniorenmitbestimmung dazu bei, eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, in der Menschen jeden Alters respektiert und gehört werden.

In der Diskussion wurde festgestellt, dass im Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetz gute Regelungen für die Arbeit von Seniorenbeiräten der Kommunen und Kreise verankert sind.

Im Gesetz und der Evaluation des Thüringer Gesetzes zur Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Senioren werden nur kommunale Seniorenvertretungen in den Fokus genommen. Senioren in Verbänden und Organisationen bleiben unberücksichtigt.

Fazit: Gut bedeutet eben nicht, dass man den Gesetzestext in Fragen Mitbestimmung nicht verbessern könnte.