Andreas Kilian, RA aus Hann. Münden
©B.Unbescheid
20.10.2016
Arbeitskreis der Senioren - bei uns ist was los!
Der Wunsch richtig zu vererben und Streitigkeiten zu vermeiden, war sicher für viele ein Grund, an der Informationsbörse zu diesem Thema teilzunehmen.
Unser Kollege Andreas Kilian, (RA aus Hann. Münden) beschrieb allgemeinverständlich das deutsche Erbrecht, nachdem grundsätzlich nur Verwandte erben können. Im § 1922 BGB heißt es:
„Mit dem Tod einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über.“
Wer nicht möchte, dass eine gesetzliche Erbfolge über das eigene Vermögen entscheidet, muss mit einem Testament seine Wünsche formell regeln.
Wie man seinen letzten Willen richtig verfasst, was man alles regeln kann, auch wie der Staat letztendlich durch Steuern beteiligt ist, all das erfuhren die 44 Teilnehmer. Dabei waren konkrete bis zuweilen private Fragen stets willkommen und lockerten den eigentlich heiklen Inhalt etwas auf.
Ein wichtiger Tipp: Es kann gute Gründe geben, bereits schon zu Lebzeiten Teile seines Vermögens zu übertragen. Wer sich da auskennt, kann die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und seine Erben begünstigen.