05.10.2020
Aktionen im Grünen Bereich
Das zwischen dem Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) und der Gewerkschaft Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft (GGLF, seit 1996 IG BAU) gemeinsame tarifvertragliche Zusatzversorgungswerk (ZLF) wurde vom Arbeitgeberverband einseitig zum 01. Januar 2021 gekündigt.
Die Einrichtung wird unumstritten als eine gute Sache gewertet. Jetzt müssen viele Kolleginnen und Kollegen um die Zusatzrente bangen. Die Bundestarifkommission fordert den Erhalt und eine Überarbeitung des ZLF.
Zu einem ersten Gedankenaustausch, um Lösungsvarianten auszuloten, lud das Präsidium des land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes Thüringen Ver-treter der IG BAU ein.
Herr Albert Seifert, Vorsitzender der großen Tarifkommission in Thüringen erläuterte die Finanzsituation des Versorgungswerkes. Er machte deutlich, dass das De-ckungskapital nicht ausreicht, um dauerhaft die Beihilfe zu garantieren.
Herr Uwe Kühne, Präsident des Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverban-des in Thüringen erinnerte an die sozialen Pflichten der Arbeitgeber, sich für eine Altersvorsorge stark zu machen. Der im Jahr 2003 geschlossene Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge wäre ein wirksamer Baustein zur Alterssicherung. Nach dem TV können alle Mitarbeiter mindestens 20,00 € ihres Gehaltes umwandeln. Den gleichen Betrag zahlt der Arbeitgeber in einen zu vereinbarenden Pensionsfonds oder Direktversicherer.
Herr Uwe Ropte, Geschäftsführer des Arbeitgeberverbandes, machte auf rechtliche Konsequenzen bei fehlender Allgemeinverbindlichkeit in den neuen Bundesländern, außer Thüringen, aufmerksam
Gegen diesen Vorschlag stand ein erster Entwurf der IG BAU zur Novellierung des ZLF. Die Kollegen Heiko Musal und Simon Horstmann, als Vertreter der Fachgruppe „Grüner Bereich“ im IG BAU Bezirksverband Erfurt diskutierten einige Details des Entwurfes.
Die Gesprächspartner waren sich im Ziel, nicht aber im Weg dahin einig. Es besteht also noch weiterer Bedarf des gegenseitigen Austausches, bis hin zu einem deutschlandweiten, allgemeinverbindlichen Tarifvertrag zur Altersvorsorge in der Landwirtschaft.